Neuhengstett: 13 Wohnungen zu verkaufen in der Piemontstr. 6/Savoyenstr. 1 Foto: Unternehmen

Attraktive steuerliche Vorteile für Investoren im Mietwohnungsneubau in Baden-Württemberg.

Calw. Seit dem 1. Januar 2024 bietet das Wachstumschancengesetz neuen Wohnungsbesitzern die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung. Diese Neuerung eröffnet interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Kauf von Neubauwohnungen. 

Investitionen in den Wohnraum sollen somit gefördert werden und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum unterstützen. Durch die neue Möglichkeit der Sonderabschreibung können Investoren nicht nur ihre finanzielle Belastung verringern, sondern auch einen Beitrag zur Lösung des Wohnraummangels leisten. Investoren, die in den Mietwohnungsneubau in Baden-Württemberg investieren möchten, sollten sich über die steuerlichen Vorteile informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einholen. Durch die Nutzung dieser steuerlichen Anreize können Investoren ihre finanziellen Ziele erreichen und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. 

Die neue Regelung gilt bei Erwerb oder dem Baubeginn einer Immobilie zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2029. Die Investitionssumme kann dann mit 5,0 % degressiv abgeschrieben werden. Durch den erhöhten Prozentsatz der degressiven Abschreibung kann die Steuerlast für die Käufer von Immobilien deutlich gesenkt werden und bei entsprechender Gestaltung umfangreiche Steuererstattungen generiert  werden. Diese Möglichkeit eröffnet neue Chancen auf attraktive Renditen beim Erwerb einer Neubauwohnung und somit zur sicheren Kapitalanlage. 

Voraussetzungen
Die 5-prozentige degressive Abschreibung gilt nur für neu gebaute Immobilien, die Wohnzwecken dienen und die nach der Fertigstellung vermietet werden. Insbesondere selbstgenutzte Wohnungen können nicht degressiv abgeschrieben werden. Weitere Voraussetzungen (wie z.B. besondere Anforderungen hinsichtlich des Energieeffizienzstandards) existieren nicht. 

Die Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit dem Baubeginn oder Kauf ab  dem 01. Oktober 2023 bis spätestens 30. September 2029. Maßgeblich hierfür ist die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, also die Übergabe der Wohnung. Eine Eintragung ins Grundbuch ist somit nicht zwingend erforderlich.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Die IW Plan lädt alle Interessierten kostenlos zu einem „After Work“ Vortrag des  renommierten Steuerbüros FÜESS & STORR aus Stuttgart ein. Der Termin dazu wird noch bekanntgegeben. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um eine unverbindliche Anmeldung unter anfrage@iw-plan.de mit dem Betreff: „AfA“ gebeten.

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